Behandlungskosten

Die Vergütung der erbrachten Leistungen richtet sich nach der GebüH, der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Die naturheilkundlichen Therapien werden sowohl beim Heilpraktiker als auch beim niedergelassenen Arzt (iGEL – Leistungen) von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GVK) in der Regel nicht übernommen.

Eine Ausnahme bildet die Tatsache, dass immer mehr GKV die Osteopathie bezuschussen. Wie dies im Einzelfall aussieht, entnehmen Sie bitte den Informationsseiten Ihrer GKV.
Ich bin bei fast allen GKV als Osteopath anerkannt und gelistet, sodass Sie mit dem Maximalzuschuss rechnen dürfen.

Bei den privaten Krankenversicherungen (PVK) gibt es Unterschiede in der Bewertung der einzelnen Leistungen und der Übernahme der Behandlungskosten. Es empfiehlt sich, die vertraglich vereinbarten Tarife genau zu vergleichen.

Leistungsträger der Post und die Beihilfe bieten ebenfalls unterschiedliche Tarife und Staffelungen an. Auch hier empfiehlt sich ein genauer Vergleich.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung danach.

Es gibt auch zum Teil günstige Zusatzversicherungen, die Heilpraktikerleistungen sowie Rezeptkosten zu 80 – 100 % übernehmen.

Um Wartezeiten zu vermeiden und eine individuelle Behandlung zu ermöglichen, führe ich eine reine Bestellpraxis, d.h. eine Anmeldung ist erforderlich. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, möchte ich Sie bitten, diesen 24 Stunden vorher abzusagen.
Ansonsten muss ich diesen leider in Rechnung stellen, es sei denn, ein anderer Patient kann an dem von Ihnen vereinbarten Termin behandelt werden.

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Einen Vordruck der Honorarvereinbarung / AGB finden Sie hier zum Download.


EIN WORT IN EIGENER SACHE

Ich hoffe, Sie sind mit meiner Arbeit und meinem Engagement zufrieden. In diesem Falle würde ich mich über ein positive Beurteilung im Internet sehr freuen. Bewertungsportale für Mediziner sind:
www.docinsider.de
www.jameda.de
https://www.yelp.de/